GLV PRESS
AGBs
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Allgemeine
Geschäftsbedingungen von: glv press
I.
Allgemeines
Die
nachfolgenden allgemeinen Liefer- und
Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für
alle vom Fotografen durchgeführten Aufträge, Angebote,
Lieferungen und Leistungen. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme
der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots des Fotografen durch den
Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur
Veröffentlichung. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist
dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden
Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine
Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich
anerkennt. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden
Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch
für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und
Leistungen des Fotografen.
II.
Überlassenes Bildmaterial
Die
AGB gelten für jegliches dem Kunden
überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder
in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch
für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.
Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten
Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v.
§ 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt. Vom Kunden in
Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind
eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind. 4. Das
überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum des Fotografen, und zwar
auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird. Der
Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln
und darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der
Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben.
Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt,
Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb
von 48 Stunden nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das
Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und
wie verzeichnet zugegangen.
III.
Nutzungsrechte
1.
Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein
einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung. 2.
Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder
räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert
vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens 100% auf
das jeweilige Grundhonorar.
3.
Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht
übertragen für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem
vom Kunden angegebenen Zweck und in der Publikation und in dem Medium
oder Datenträger, welche/-s/-n der Kunde angegeben hat oder
welche/-s/-r sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt.
Im Zweifelsfall ist maßgeblich das Objekt (Zeitung, Zeitschrift
usw.), für das das Bildmaterial ausweislich des Lieferscheins oder
der Versandadresse zur Verfügung gestellt worden ist.
4.
Jede über Ziffer 3. hinausgehende Nutzung,
Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder
Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen
ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen. Das gilt insbesondere
für: 3. eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung,
insbesondere in Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten, bei
Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken, jegliche
Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials, die
Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf 4.
Datenträgern aller Art (z.B. magnetische, optische,
magnetooptische oder elektronische Trägermedien wie CD-ROM, CDi,
Disketten, Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit dieses
nicht nur der technischen Verarbeitung des Bildmaterials gem. Ziff.III
3. AGB dient, jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten
auf CD-ROM, CDi, Disketten oder ähnlichen Datenträgern,
jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in
Online- Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch
soweit es sich um interne elektronische Archive des Kunden handelt),
die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der
Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur
öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen 5. oder zur Herstellung
von Hardcopies geeignet sind.
5.
Veränderungen des Bildmaterials durch
Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur
Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind
nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen und nur 6.
bei Kennzeichnung mit [M] gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht
abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv
benutzt werden.
6.
Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm
eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder VIII. teilweise auf Dritte,
auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu
übertragen. 7. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des
Bildmaterials ist nur gestattet 2. unter der Voraussetzung der
Anbringung des vom Fotografen vorgegebenen Urhebervermerks in
zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild.
IV.
Haftung
Der
Fotograf übernimmt keine Haftung für die
Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn,
es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular
beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das
fotografische Urheberrecht hinaus sowie die Einholung von
Veröffentlichungsgenehmigung
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Allgemeine
Liefer- und Geschäftsbedingungen
VI.
Honorare
Es
gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar
vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen
Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing
(MFM). Das Honorar versteht sich zuzüglich der jeweils
gültigen Mehrwertsteuer. Das Honorar gilt nur für die
einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck
gemäß Ziff.III 3. oder 2. AGB. Soll das Honorar auch
für eine weitergehende Nutzung bestimmt sein, ist dieses
schriftlich zu vereinbaren. Durch den Auftrag anfallende Kosten und
Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten
für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen
etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.
4.
Das Honorar gemäß IV. 1. AGB ist auch
dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und
gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird. Bei Verwendung
der Aufnahmen als Arbeitsvorlage für Layout- und
Präsentationszwecke fällt vorbehaltlich einer abweichenden
Vereinbarung ein Honorar von mindestens EURO 75,00 pro Aufnahme an.
5.
Eine Aufrechnung oder die Ausübung des
Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder
rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig.
Zulässig ist außerdem die Aufrechnung mit bestrittenen aber
entscheidungsreifen Gegenforderungen.
VII.
Rückgabe des Bildmaterials
1.
Das Bildmaterial ist in der gelieferten Form
unverzüglich nach der Veröffentlichung oder der vereinbarten
Nutzung, spätestens jedoch 3 Monate nach dem Lieferdatum,
unaufgefordert zurückzusenden; beizufügen sind zwei
Belegexemplare. Eine Verlängerung der 3-Monatsfrist bedarf der
schriftlichen Genehmigung des Fotografen.
2.
Überlässt der Fotograf auf Anforderung
des Kunden oder mit dessen Einverständnis Bildmaterial lediglich
zum Zwecke der Prüfung, ob eine Nutzung oder Veröffentlichung
in Betracht kommt, hat der Kunde das Bildmaterial spätestens
innerhalb eines Monats nach Erhalt zurückzugeben, sofern auf dem
Lieferschein keine andere Frist vermerkt ist. Eine Verlängerung
dieser Frist ist nur wirksam, wenn sie vom Fotografen schriftlich
bestätigt worden ist.
3.
Die Rücksendung des Bildmaterials erfolgt
durch den Kunden auf dessen Kosten in branchenüblicher Verpackung.
Der Kunde trägt das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung
während des Transports bis zum Eingang beim Fotografen.
VIII.
Vertragsstrafe, Blockierung, Schadensersatz
1.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland
als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland. Nebenabreden
zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
Schriftform. 3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder
mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die
ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame
Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich
und juristisch am nächsten kommt. 4. Erfüllungsort und
Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, der Wohnsitz des
Fotografen. gungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden. Der
Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die
sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden
Sinnzusammenhänge. Das Bildmaterial ist in der gelieferten Form
unverzüglich nach der Veröffentlichung oder der vereinbarten
Nutzung, spätestens jedoch 3 Monate nach dem Lieferdatum,
unaufgefordert zurückzusenden; beizufügen sind zwei
Belegexemplare. Eine Verlängerung der 3-Monatsfrist bedarf der
schriftlichen Genehmigung des Fotografen. Überlässt der
Fotograf auf Anforderung des Kunden oder mit dessen Einverständnis
Bildmaterial lediglich zum Zwecke der Prüfung, ob eine Nutzung
oder Veröffentlichung in Betracht kommt, hat der Kunde das
Bildmaterial spätestens innerhalb eines Monats nach Erhalt
zurückzugeben, sofern auf dem Lieferschein keine andere Frist
vermerkt ist. Eine Verlängerung dieser Frist ist nur wirksam, wenn
sie vom Fotografen schriftlich bestätigt worden ist. Die
Rücksendung des Bildmaterials erfolgt durch den Kunden auf dessen
Kosten in branchenüblicher Verpackung. Der Kunde trägt das
Risiko des Verlusts oder der Beschädigung während des
Transports bis zum Eingang beim Fotografen. Bei jeglicher
unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten) Nutzung,
Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für
jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen
Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender
Schadensersatzansprüche. Bei unterlassenem, unvollständigem,
falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist
ein Aufschlag in Höhe von 100 % des Nutzungshonorars zu zahlen.
Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe des Bildmaterials (Blockierung)
ist für die Zeit nach Ablauf der in Ziff.V.1.oder 2. gesetzten
Fristen eine Vertragsstrafe zu zahlen in Höhe von EURO 0,25 pro
Tag und Bild für S/W- oder Color-Abzüge oder Dia-Duplikate
EURO 1,00 pro Tag und Bild für Dias, Negative oder andere Unikate.
Für beschädigtes, zerstörtes oder abhanden gekommenes
Bildmaterial ist Schadensersatz zu leisten, ohne dass der Fotograf die
Höhe des Schadens nachzuweisen hat in Höhe von EURO 40,00 pro
S/W- oder Colorabzug oder KB-Dia-Duplikat EURO 125,00 pro Mittel- oder
Großformat-Dia-Duplikat EURO 250,00 pro Dia-Original, Negativ
oder anderem Unikat EURO 500,00 pro nicht wiederholbarem Dia, Negativ
oder anderem Unikat. Bei Beschädigungen sind die Sätze
entsprechend dem Grad der Beschädigung und dem Umfang der weiteren
Nutzungsmöglichkeit herabzusetzen. Beiden Vertragsparteien bleibt
der Nachweis vorbehalten, dass ein höherer bzw. geringerer oder
gar kein Schaden eingetreten ist. Bei fehlendem Belegexemplar oder bei
Abrechnung ohne Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Angabe, welches
Bild an welcher Stelle in welcher Publikation verwendet worden ist, ist
eine Vertragsstrafe in Höhe von 50% des Nutzungshonorars zu
zahlen. Durch die in Ziffer VII. vorgesehenen Zahlungen werden
keinerlei Nutzungsrechte begründet.
Es
gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik
Deutschland.
Änderungen
vorbehalten, mit freundlicher Unterstützung
der media fon